Ost-West-Rentenangleichung
Bis zum Jahr 2025 soll es ein einheitliches Rentenrecht in Ost- und Westdeutschland geben.
Hierfür wurde das sogenannte Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz verabscheidet.
Damit werden die bisher im Osten noch abweichenden Werte
für die Berechnung der Renten schrittweise an die Westwerte angeglichen.
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