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Bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Flyer)
Dieser Flyer gibt eine erste Übersicht über die Regelungen zur kurzzeitigen Arbeitsverhinderung
mit Pflegeunterstützungsgeld, zur Pflegezeit und zur Familienpflegezeit.
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Quelle: BMBFSFJ |
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Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
Diese Broschüre zeigt auf, welche Ansprüche Beschäftigte haben, die nahe Angehörige pflegen,
und welche Voraussetzungen dafür gelten. Ziel ist es, pflegenden Beschäftigten,
Pflegebedürftigen und Arbeitgebern Orientierung bei Fragen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu geben.
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Quelle: BMBFSFJ |
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Betriebliche Pflegelotsende erfolgreich einsetzen
Betriebliche Pflegelotsende können einen wichtigen Beitrag leisten,
um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter trotz Pflegeverantwortung langfristig im Unternehmen zu halten.
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Quelle: BMFSFJ |
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Pflegende Beschäftigte brauchen Unterstützung (Leitfaden)
Hier sind Infos zur Situation der Pflegenden und zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen zusammengestellt
und Hinweise dazu wie Unternehmen ihre pflegenden Beschäftigten dabei unterstützen können.
Sie finden Anregungen, Tipps und Checklisten aus der betrieblichen Praxis.
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Quelle: BMFSFJ |
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Betriebliche Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige
Etwa 5 bis 6 Prozent der Erwachsenen pflegen regelmäßig Familienangehörige. Tendenz steigend.
Doch private Pflege ist nicht immer gut mit der Arbeit vereinbar.
Diese Broschüre stellt acht Schritte vor, mit denen Unternehmen betroffene Beschäftigte entlasten können.
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Quelle: Initiative Gesundheit und Arbeit |
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Unfallversicherungsschutz von Pflegepersonen
Diese Broschüre gibt einen kurzen Überblick
über den Unfallversicherungsschutz für Pflegende.
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Quelle: BMAS |
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Freistellungen zur Pflege und Betreuung
Es wird gezeigt, welche Regelungstrends zur Gestaltung von Freistellungen
zur Pflege und Betreuung bestehen
und wie die betrieblichen Akteure das Thema aufgreifen.
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Quelle: Hans-Böckler-Stiftung |
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Steuerratgeber Pflege- und Betreuungskosten
Wird zur Betreuung von Angehörigen oder zur Führung des Haushaltes
eine Person beschäftigt, können die Aufwendungen hierfür steuerlich begünstigt sein.
Und es reicht aus, wenn Dienstleistungen zur Grundpflege,
d.h. zur unmittelbaren Pflege am Menschen oder zur Betreuung beansprucht werden.
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Quelle: Ministerium für Finanzen und Europa Saarland |
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Hotlines für Fragen zum Personalwesen
Sie suchen fachkundigen Rat und eine individuelle Hilfestellung?
Hier finden Sie Kontaktmöglichkeiten für verschiedene Themenbereiche.
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Quelle: bewerberAktiv |
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Kosten der aktiven Dienstleistungen berechnen |
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