Aktivrente

Aktivrente

Mit der Aktivrente wird belohnt, wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet.

Sie ist ein wichtiger Baustein, um dem Arbeitskräftemangel

und den Auswirkungen der demografischen Entwicklung entgegenzuwirken.

Damit wird das Weiterarbeiten attraktiver und zusätzliches Fachkräftepotenzial erschlossen.

Was ist die Aktivrente?

Die Aktivrente erlaubt es Menschen, die bereits die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben,

freiwillig im Ruhestand weiterzuarbeiten. Sie können dabei bis zu 2000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen.

Wer kann die Aktivrente nutzen?

Die Aktivrente gilt für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer/innen ab Erreichen der Regelaltersgrenze.

Dabei erfolgt die Begünstigung unabhängig davon,

ob die oder der Steuerpflichtige eine Rente bezieht oder den Rentenbezug aufschiebt.

Die Aktivrente gilt nicht für Selbstständige, Land- und Forstwirte, Minijobs sowie Beamtinnen und Beamte.

Die Steuerfreiheit wird auf Personen beschränkt, die die Regelaltersgrenze

(Vollendung des 67. Lebensjahres, einschließlich Übergangsregelung) überschritten haben.

Muss man auf die Aktivrente Steuern zahlen?

Der Hinzuverdienst von bis zu 2000 Euro im Monat ist grundsätzlich steuerfrei.

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen aber gezahlt werden.

Wer mehr als 2000 Euro hinzuverdient, muss auf den darüber liegenden Betrag Steuern zahlen.

Wie funktioniert die Steuerbefreiung im Detail?

Der Lohn aus der Aktivrente bleibt bis zu 2000 Euro im Monat steuerfrei.

Der Freibetrag wird direkt bei der monatlichen Gehaltsabrechnung angerechnet.

Je nach Verdienst wird also nur wenig oder sogar gar keine Lohnsteuer vom monatlichen Bruttogehalt abgezogen.

Zusätzlich gilt weiterhin der Grundfreibetrag,

der wie gewohnt auf andere Einkünfte, etwa die Rente, angewendet wird.

Unterm Strich entsteht damit ein faktischer ''dreifacher Freibetrag'': Aktivrenten-Bonus plus Grundfreibetrag.

Der sogenannte Progressionsvorbehalt greift dabei nicht.

Das bedeutet: Der steuerfreie Lohn erhöht den Steuersatz auf die übrigen Einkünfte nicht.

Senkt der Zusatzverdienst aus der Aktivrente die Rente?

Nein. Schon seit 2023 können alle Altersrentner unbegrenzt hinzuverdienen,

ohne dass dadurch ihre Rente gekürzt wird. Das ändert sich auch durch die Einführung der Aktivrente nicht.

Erhält man allerdings eine Witwen- oder Witwerrente, kann diese sinken.

Denn bei der Witwenrente wird eigenes Einkommen angerechnet, sobald es einen bestimmten Freibetrag übersteigt.

Hat man als Aktivrentner Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Verlust des Arbeitsplatzes?

Nein. Jenseits des regulären Rentenalters ist man in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei.

Man zahlt also auch keine Beiträge mehr zur Arbeitslosenversicherung.

Ob man eine Rente bezieht oder nicht, ist dabei gleichgültig.

Zugleich endet der Anspruch auf Arbeitslosengeld mit Erreichen des regulären Rentenalters.

Was ist aus arbeitsrechtlicher Sicht zu beachten?

In der Regel gibt es keine arbeitsrechtliche Hindernisse

für die Beschäftigung von Senioren jenseits des regulären Rentenalters.

Das letzte Hindernis wurde mit dem jüngsten Rentenpaket beseitigt.

Hierdurch wurde auch das so genannte Vorbeschäftigungsverbot im Teilzeit- und Befristungsgesetz

für Arbeitnehmer, die ihr persönliches reguläres Rentenalter erreicht haben, aufgehoben.

Arbeitgeber sollen mit Arbeitnehmern, die das reguläre Rentenalter erreichen,

insgesamt bis zu zwölf Mal hintereinander

und maximal für insgesamt acht Jahre befristete Arbeitsverträge schließen können.

Die Regelung ist also so weit gefasst,

dass künftig auch Ketten-Befristungen beispielsweise bis zum 75. Geburtstag der Senioren möglich sind.

Wer ist Ansprechpartner für Fragen zur Aktivrente?

Weil es bei der Aktivrente nur um die Steuer geht, ist die Rentenversicherung

auch nicht der richtige Ansprechpartner für das Thema und wäre auch gar nicht berechtigt,

zu steuerlichen Aspekten verbindliche Aussagen zu treffen. Das kann allenfalls das Finanzamt.

Weitere Informationen

Quelle

Diverse Anbieter

Datum der Aktualisierung

02.01.2026

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