Das Bedürfnis sich gegen bestimmte Lebensrisiken abzusichern und für diese Fälle Vorsorge zu treffen, hatten Menschen zu jeder Zeit. Solche sozialen Lebensrisiken, die als Wechselfälle des Lebens bezeichnet werden, sind insbesondere Krankheiten, Unfälle, Invalidität (verminderte Erwerbsfähigkeit), Alter, Pflegebedürftigkeit und Tod.
Soziale Sicherung gehört heute zur Lebensgrundlage eines jeden Bürgers. Ein Teil hiervon der wichtigste Teil ist unsere Sozialversicherung.
Unsere Sozialversicherung das ist die Versicherung, die unser ganzes Leben begleitet, eine wertvolle Begleitung. Jeder kann die Gewissheit haben, geschützt zu sein vor Schwierigkeiten, Unvorhergesehenem, Unerwartetem, materieller Not und sozialem Abstieg.
Unsere Sozialversicherung das ist die Versicherung, die unter den Versicherten ausgleicht. Jeder trägt mit seinen Beiträgen dazu bei, hat soziale Pflichten, hat Anspruch auf Leistungen, hat soziale Rechte.
Unsere Sozialversicherung das ist die Versicherung, die wir selbst verwalten, an der die von uns gewählten Vertreter mitwirken, Rechte ausüben, die Verwaltung sozial und lebensnah gestalten.
Wer heute in der Sozialversicherung versichert ist, hat im Rahmen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie wirtschaftliche Sicherung bei Krankheit, Mutterschaft, verminderter Erwerbsfähigkeit und Alter.
Ein Recht auf wirtschaftliche Sicherung haben auch die Hinterbliebenen eines Versicherten.