Tarifverträge Zeitarbeit DGB/GVP ergänzt durch Ergänzungstarifverträge über Branchenzuschläge. Der Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) ist Gesamtrechtsnachfol ger des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e. V. (BAP) und des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ). Die Tarifverträge des DGB/GVP-Tarifwerks ersetzen die bisherigen Mantel-, Ent geltrahmen- und Entgelttarifverträge, die die DGB-Mitgliedsgewerkschaften mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) bzw. seinem Rechtsvorgänger Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e. V. (BZA) abgeschlossen haben und die bisherigen Mantel-, Entgeltrahmen- und Entgelttarif verträge, die die DGB Mitgliedsgewerkschaften mit dem Interessenverband Deut scher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) abgeschlossen haben. Manteltarifvertrag Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses Arbeitszeit Arbeitszeitkonto Arbeitsbereitschaft/Bereitschaftsdienst/Rufbereitschaft/Ruhezeiten Zuschläge Einsatzregelungen Arbeitsbefreiung Urlaub Urlaubsentgelt und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Jahressonderzahlung Entgeltumwandlung Ausschlussfristen Fälligkeit von Entgeltansprüchen Streikklausel Tabellen Urlaubs- und Weihnachtsgeld Entgeltrahmentarifvertrag Eingruppierungsgrundsätze Entgeltgruppen Entgelttarifvertrag Entgelte Erfahrungszuschlag Branchenzuschlag