Entgeltrahmentarifvertrag DGB/GVP

Entgeltrahmentarifvertrag DGB/GVP

Arbeitnehmer werden aufgrund ihrer überwiegenden Tätigkeit in eine Entgeltgruppe dieses Tarifvertrages eingruppiert.

Für die Eingruppierung ist ausschließlich die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit maßgebend.

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Manteltarifvertrag (regelt Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses, Arbeitszeitkonto, Mitgliedervorteil für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften) Entgeltrahmentarifvertrag (regelt Eingruppierung) Entgelttarifvertrag (regelt Löhne) Mindestlohntarifvertrag (regelt die Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), die das unterste zulässige Stundenentgelt in der Branche festlegt) Zusätzlich gibt es noch eine Verfahrensvereinbarung zum Anspruch auf einen Mitgliedervorteil, in der geregelt ist, wann der Anspruch auf den Mitgliedervorteil besteht und was bei der Beantragung zu beachten ist.

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