<h1>Steuerratgeber Pflege- und Betreuungskosten</h1> <h2>Wird zur Betreuung von Angehörigen oder zur Führung des Haushaltes eine Person beschäftigt, können die Aufwendungen hierfür steuerlich begünstigt sein., Quelle Ministerium für Finanzen und Europa Saarland</h2>