Pflichtangaben im Ausbildungsvertrag

Pflichtangaben im Ausbildungsvertrag

Nicht nur in Bezug auf Arbeitsverträge, sondern auch im Hinblick auf Ausbildungsverträge

sind die Mindestanforderungen gesetzlich ergänzt worden, um die Transparenz für die Auszubildenden zu erhöhen.

In die Vertragsniederschrift sind nun auch Name und Anschrift der Ausbildenden sowie der Auszubildenden

und bei Minderjährigen ihrer gesetzlichen Vertreter*innen aufzunehmen.

Das gilt auch für die Ausbildungsstätte. Die Ausbildungsstätte umfasst die damit

für die Ausbildung üblicherweise zusammenhängenden Bau-, Montage- und sonstigen Arbeitsstellen.

Sofern sich die Ausbildungsvergütung aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzt,

enthält die Vertragsniederschrift zusätzlich Angaben zur Zusammensetzung der Vergütung.

Bestandteile der Ausbildungsvergütung sind nur solche, die im Ausbildungsvertrag konkret bestimmt werden,

nicht von bestimmten oder bestimmbaren Ergebnissen abhängig gemacht und monatlich ausgezahlt werden.

Außerdem enthält die Vertragsniederschrift neuerdings die Information zu Vergütung oder Ausgleich bei Überstunden.

Quelle

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband

Datum der Aktualisierung

05.04.2024

Info an Freunde und Bekannte

Gefällt Ihnen dieser Beitrag? Möchten Sie Freunde und Bekannte über diesen Beitrag informieren?

Bitte empfehlen bzw. teilen Sie diese Seite bei Facebook, Twitter, LinkedIn und/oder XING.

Für einen entsprechenden Hinweis auf dem elektronischen Weg nutzen Sie bitte die Weiterempfehlung per E-Mail.

Weitere News-Beiträge zeigen

ImpressumAGBPreislisteDatenschutzRechtshinweiseSitemapJobadu.de in den sozialen Netzwerken