Berufsbegleitendes Studium finanzieren

Berufsbegleitendes Studium finanzieren

Ein Weiterbildungsstudium richtet sich an Berufserfahrene. Es ist dementsprechend oft angewandter und praxisorientierter.

Außerdem wird es meist entweder in Teilzeit, als Fernstudium

oder in Blöcken mit Online- und Präsenzphasen (letztere oft am Wochenende) neben dem Beruf studiert.

Wie viel kostet ein Weiterbildungsstudium?

Einzelne Kurse können weniger als 1000 Euro kosten.

Längere Studienprogramme kosten eher mehrere Tausend Euro, vor allem solche, die mit ECTS-Punkten

und einem Zertifikat wie etwa dem ''Certificate of Advanced Studies'' bzw. ''Diploma of Advanced Studies'' abschließen.

Auch ein Weiterbildungsmaster an einer staatlichen Hochschule kostet meist mehrere Tausend Euro.

An einer privaten Hochschule muss man mit deutlich höheren Beträgen rechnen.

Ein weiterbildender MBA an einer privaten Hochschule kostet rund 40000 Euro und mehr.

Kommen noch weitere Kosten hinzu?

Neben den Studiengebühren muss man mit weiteren Kosten für Studienmaterialien, Exkursionen,

Anreisen und Unterkunft (z.B. bei Wochenendblöcken) rechnen.

An staatlichen Hochschulen gibt es meist noch einen Semesterbeitrag von mehreren Hundert Euro,

an privaten Hochschluen teilweise zusätzliche Anmelde- und Prüfungsgebühren.

Habe ich Anspruch auf BAföG?

Nein, denn das BAföG wurde für das Erststudium geschaffen und fördert derzeit kein Studium in Teilzeit

oder Studierende mit eigenem, nicht geringfügigem Einkommen.

Wo erfahre ich, wie sich Kosten je nach Studiengang und Hochschule unterscheiden?

Angaben zu den Studiengebühren finden sich jeweils auf den Websites der Hochschulen.

Wie gehe ich den Plan für meine Studienfinanzierung am besten an?

Zuerst sollte man die Kosten für das komplette Studium möglichst realistisch ermitteln.

Danach sollte man beim Arbeitgeber nach Unterstützung fragen und Stipendien ausloten.

Zuletzt, und mit Vorsicht, kann man einen Kredit in Betracht ziehen.

Ist eine Förderung des Arbeitgebers möglich?

Es gibt keinen generellen Anspruch auf Förderung von Weiterbildung durch den Arbeitgeber.

In manchen Branchen aber übernehmen einige Arbeitgeber Studiengebühren ganz oder anteilig,

da sie ja künftig auch von dem Wissenszuwachs profitieren. Fragen lohnt sich auf jeden Fall.

Wie und wann sollte ich meinen Arbeitgeber am besten fragen?

Wichtig ist, das Thema rechtzeitig und im offiziellen Rahmen anzugehen, zum Beispiel in Personalgesprächen.

Vor dem Gespräch sollte man die Zeit und Kosten der Weiterbildung klar definieren

und den Nutzen für das Unternehmen eindeutig darstellen können.

In bestimmten Fällen dürfen Arbeitgeber die Kosten durch die Bundesagentur für Arbeit übernehmen lassen,

im Rahmen des Qualifizierungschancengesetz.

Das gilt zum Beispiel, wenn der Arbeitsplatz durch neue Technologien oder den Strukturwandel bedroht wird.

Wie kann mich mein Arbeitgeber noch anderweitig unterstützen?

Arbeitgeber können auch mit zeitlicher Entlastung im Job, also einer Freistellung, helfen.

Eine Bildungsfreistellung gibt es nicht in allen Bundesländern, aber meist stehen Arbeitnehmern fünf Tage im Jahr zu.

Das reicht natürlich nicht für ein längeres Studium.

Hier können Arbeitgeber individuell eine Teilzeitregelung oder ein Bildungssabbatical ermöglichen.

Gibt es auch staatliche Unterstützung?

Ja, die zwei größten Angebote sind das Weiterbildungsstipendium und das Deutschlandstipendium.

Diese und andere staatliche Stipendien sind jedoch nicht für jeden offen,

sondern nur für bestimmte, etwa nach Alter oder Einkommen definierte Zielgruppen.

Auch ausländische Arbeitnehmer können sich grundsätzlich auf diese Stipendien bewerben.

Für wen gilt das Weiterbildungsstipendium?

Das Weiterbildungsstipendium richtet sich primär an berufstätige Absolvent*innen mit einer Berufsausbildung.

Es fördert alle Arten von Weiterbildung, auch ein berufsbegleitendes Studium,

wenn sie auf der Ausbildung oder Berufstätigkeit aufbaut.

Das Stipendium fördert mit bis zu 8.100 Euro über maximal drei Jahre.

Es fördert leistungsstarke Bewerber bis 24 Jahre (mit Ausnahmen für Elternzeit und Bundesfreiwilligendienst).

Was ist das Deutschlandstipendium?

Das Deutschlandstipendium ist ein einkommensunabhängiges Stipendium.

Es steht auch für berufsbegleitende Studien oder Fernstudien offen.

Stipendiaten erhalten für mindestens zwei Semester und höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit 300 Euro monatlich.

Die Bewerbungsverfahren sind hochschulspezifisch ausgestaltet,

aber herausragende Leistungen oder ehrenamtliches Engagement sind eine notwendige Voraussetzung.

Welche Möglichkeiten der finanziellen Förderung habe ich noch?

In manchen Bundesländern gibt es Bildungsgutscheine oder Qualifizierungschecks, vereinzelt auch private Stipendienangebote.

Für Berufstätige, die nach einer Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung ein Erststudium beginnen,

gibt es zum Beispiel das Aufstiegsstipendium.

Wie sieht es mit Studienkrediten aus?

Zunächst einmal sollten alle anderen Fördermöglichkeiten ausgeschöpft werden.

Beim Abschluss eines Studienkredites gilt es einiges zu beachten.

Bei einkommensabhängigen Angeboten können mitunter extrem hohe Rückzahlungssummen anfallen.

Bei Anbietern aus dem Internet, die ''Studienkredite'' anbieten,

aber nicht im jährlichen CHE Studienkredit-Test auftauchen, sollte man vorsichtig sein.

Sollte ich mich erst für ein Studium einschreiben, wenn die Finanzierung steht?

Ja, man kann sich zwar auch während des Studiums auf Stipendien bewerben,

die Förderung beginnt aber meistens erst zum nächsten Semester nach unter Umständen längeren Bewerbungsverfahren.

So können Finanzierungslücken entstehen, die den Studienabschluss gefährden können.

Bei unsicherer Finanzierung kann es sich lohnen, vorerst ein kürzeres Zertifikatsstudium zu wählen,

das einfacher zu finanzieren ist und das sich später auf ein Studium anrechnen lässt.

Was passiert bei Studienabbruch?

Bei Studienabbruch werden bereits gezahlte Kosten nicht zurückerstattet.

Die Förderung durch Stipendien und Kredite stoppt. Kredite müssen auch in diesem Fall zurückgezahlt werden.

Bei längeren Studiengängen lohnt es sich zu erfragen, ob ein Teilzertifikat ausgestellt werden kann.

Welche Anteile des berufsbegleitenden Studiums kann ich steuerlich absetzen?

Absetzbar sind die vollen Kosten. Dies beinhaltet die Studienkosten, Reisekosten (nur einfache Fahrt bei Vollzeitstudium),

Übernachtungskosten (oder Zweitwohnsitzmietkosten), die Verpflegungskostenpauschale und Arbeitsmittelkosten.

Und auch den heimischen Arbeitsplatz kann man über die Werbungskosten in Anlage N bei der Steuererklärung angeben.

Es lohnt sich also, alle Belege rund ums Studium gut aufzubewahren.

Gibt es bald neue Fördermöglichkeiten?

Die neue Bundesregierung hat in der Koalitionsvereinbarung ein ''Lebenschancen-BAföG'',

das Weiterbildung fördern soll, und ein grundlegend reformiertes BAföG angekündigt.

Hier soll die Einführung einer Teilzeitförderung geprüft werden.

Die genaue Ausgestaltung wie auch der Zeitplan sind aber noch unklar.

Weitere Informationen

Quelle

Centrum für Hochschulentwicklung

Datum der Aktualisierung

24.03.2024

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