Branchenmindestlöhne

Branchenmindestlöhne

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es etliche Branchenmindestlöhne.

Ein Branchenmindestlohn wird von Gewerkschaften und Arbeitgebern

in einem Tarifvertrag ausgehandelt und von der Politik für allgemein verbindlich erklärt.

Was ist ein Branchenmindestlohn?

Ein Branchenmindestlohn ist eine verbindliche unterste Lohngrenze für eine Branche,

die in Tarifverhandlungen ausgehandelt und anschließend für allgemeinverbindlich erklärt wurde.

Das Ergebnis der Tarifverhandlungen kann durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales

gemeinsam mit einem Ausschuss aus Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern für allgemeinverbindlich erklärt werden,

wenn dies die Tarifvertragsparteien (also Gewerkschaften und Arbeitgeber) gemeinsam beantragt haben.

Durch diese so genannte Allgemeinverbindlicherklärung gilt der Tarifvertrag mit dem Branchenmindestlohn

nicht nur in Unternehmen, die Mitglieder des Arbeitgeberverbandes sind, der den Tarifvertrag abgeschlossen hat.

Ein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn gilt für alle Beschäftigten in der entsprechenden Branche.

Ganz gleich, ob ihr Arbeitgeber einen Tarifvertrag abgeschlossen hat und tarifgebunden ist.

Was ist der Unterschied zwischen gesetzlichem Mindestlohn und einem Branchenmindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn wird in Deutschland durch das Mindestlohngesetz geregelt.

Es ist ein allgemeiner, flächendeckender, gesetzlicher Mindestlohn

und gilt als unterste Lohngrenze für alle Beschäftigten in Deutschland (mit bestimmten Ausnahmen.

Ein Branchenmindestlohn gilt nur für die Beschäftigten einer bestimmten Branche, für die er für allgemeinverbindlich erklärt wurde.

Was ist, wenn der Branchenmindestlohn höher ist als der gesetzliche Mindestlohn?

Wenn ein Branchenmindestlohn höher ist als der gesetzliche Mindestlohn,

gilt für die Beschäftigten dieser entsprechenden Branche der Branchenmindestlohn.

Kein Arbeitgeber dieser Branche darf in diesem Fall den allgemeinverbindlichen Branchenmindestlohn

mit Hinweis auf den (niedrigeren) gesetzlichen Mindestlohn kürzen.

Gelten die Mindestlohn-Ausnahmen auch für einen Branchenmindestlohn?

Nein. Die Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn (zum Beispiel für minderjährige Beschäftigte oder Langzeitarbeitslose)

gelten nur für den vom Gesetzgeber beschlossenen Mindestlohn.

Der gesetzliche Mindestlohn und die tariflich ausgehandelten Branchenmindestlöhne sind zwei Paar Schuhe.

Was von den Tarifpartnern in den Branchenmindestlöhnen ausgehandelt wurde,

hat auch weiterhin Bestand. Unabhängig davon, welche Ausnahmen es für den gesetzlichen Mindestlohn gibt.

Kann man auch mehr verdienen als den Branchenmindestlohn in einer Branche?

Selbstverständlich. Ein Branchenmindestlohn ist lediglich die in einem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag

festgelegte unterste Lohngrenze bzw. unterste Lohngruppe.

In der Regel sehen die Tarifverträge für eine Branche (z.B. je nach Qualifikation und Tätigkeit)

weitere, höhere Lohngruppen/Entgeltgruppen vor.

Wer die Voraussetzungen für diese höheren Lohngruppen/Entgeltgruppen erfüllt,

der/dem stehen nach dem Tarifvertrag in der Regel auch diese höheren Löhne/Entgelte zu.

Weitere Informationen

Quelle

DGB

Datum der Aktualisierung

25.03.2024

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