Gründe für eine Abmahnung

Gründe für eine Abmahnung

Die Arbeitsgerichte gestehen den Arbeitgebern ein recht weitgehendes Recht auf eine Abmahnung zu.

Manche Arbeitgeber nutzen Abmahnungen schon bei kleineren Vergehen.

Abänderung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder der Stempelkarte

Abmahnung, zumeist direkt Kündigung.

Alkohol

Bei entsprechendem Verbot kann Alkoholgenuss,

auf jeden Fall aber die daraus entstehende schlechte Leistung, zur Abmahnung führen.

Alkoholismus ist aber eine Krankheit und darf nicht abgemahnt werden.

Allerdings ist eine personenbedingte Kündigung möglich,

wenn der Arbeitgeber vorher eine stationäre Therapie verlangt hat und sie abgelehnt/abgebrochen wurde.

Androhung von Krankfeiern

Die Androhung kann zu einer Anmahnung führen.

Arbeitskampf

Streiks, Demonstrationen und ähnliche Aktionen dürfen nicht abgemahnt werden,

wenn die zuständige Gewerkschaft dazu aufgerufen hat.

Arbeitsverweigerung

Eine unzulässige Arbeitsverweigerung kann abgemahnt werden.

Ausländerhetze

Abmahnung oder auch direkt Kündigung.

Der Betriebsrat kann sogar eine Kündigung vom Arbeitgeber verlangen und dies notfalls rechtlich erzwingen.

Beleidigungen

Der Einzelfall wird geprüft (Umgangston im Betrieb, Gesprächssituation...).

Beleidigungen können sowohl zur Abmahnung wie auch zur Kündigung führen (schwere Beleidigung).

Wird der abwesende Arbeitgeber beleidigt, so sind weder Abmahnung noch Kündigung gerechtfertigt,

wenn der Arbeitnehmer mit der Vertraulichkeit seines Wortes rechnen durfte.

Eigenmächtiger Urlaubsantritt

Abmahnung oder gegebenenfalls auch Kündigung.

Hetze gegen Gewerkschaft und Betriebsrat

Abmahnung, wenn durch die Hetze der Betriebsfrieden gestört wird.

Der Betriebsrat kann sogar eine Kündigung vom Arbeitgeber verlangen und dies notfalls rechtlich erzwingen.

Konkurrenztätigkeit

Abmahnung oder gar Kündigung möglich.

Krankheit

Eine Abmahnung ist nicht möglich.

Sie darf nur für ein Verhalten ausgesprochen werden, auf das der Arbeitnehmer Einfluss nehmen kann.

Kritik

Sachliche Kritik, auch am Arbeitgeber, ist immer erlaubt.

Nazipropaganda

Abmahnung oder sofort Kündigung.

Mobbing

Abmahnung oder Kündigung.

Rauchverbot

Besteht ein Rauchverbot, so ist es einzuhalten und eine Abmahnung gerechtfertigt.

Wird durch das Rauchen gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen, so ist auch eine Kündigung denkbar.

Sachbeschädigung

Bei einer mutwilligen Sachbeschädigung mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen für den Arbeitgeber

sind Abmahnung oder Kündigung möglich.

Bei einer fahrlässigen Sachbeschädigung kommt es auf den Einzelfall an.

Schwarzarbeit

Sie ist verboten. Abmahnung.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Nach dem ''Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz''

ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verboten und rechtfertigen eine Abmahnung.

Ebenso die falsche Behauptung einer sexuellen Belästigung.

Straftaten

Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Tätlichkeit und andere Straftaten rechtfertigen eine Abmahnung,

in besonders schwerwiegenden Fällen sogar eine außerordentliche Kündigung.

Unentschuldigtes Fehlen

Abmahnung möglich, bei Wiederholung eventuell Kündigung.

Ungenügende Leistung

Abmahnung.

Unpünktlichkeit

Wiederholte Unpünktlichkeit kann abgemahnt werden.

Eine einmalige Verspätung von 5 Minuten bei der Arbeitsaufnahme ist ein Bagatellverstoß. Keine Abmahnung.

Verhalten außerhalb des Betriebes

Abmahnung, wenn das Ansehen des Arbeitgebers gravierend geschädigt oder der Betriebsfrieden erheblich gestört wird.

Verspätete Krankmeldung

Wer sich öfters verspätet krank meldet, darf abgemahnt werden.

Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften

Zu den vertraglichen Nebenpflichten gehört es, die Sicherheitsvorschriften zu beachten. Abmahnung möglich.

Quelle

bewerberAktiv

Datum der Aktualisierung

16.04.2024

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