<h1>Arbeitsrecht f&uuml;r Minijobber</h1> <h2>Arbeitnehmer, die einen Minijob aus&uuml;ben, gelten nach dem TzBfG als Teilzeitbesch&auml;ftigte. Sie haben im Arbeitsrecht grunds&auml;tzlich die gleichen Rechte., Quelle Minijob-Zentrale</h2>