<h1>Impfungen als Bestandteil arbeitsmedizinischer Vorsorge</h1> <h2>Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Sie sind den Besch&auml;ftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion t&auml;tigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbev&ouml;lkerung erh&ouml;ht ist und der oder die betroffene Besch&auml;ftigte nicht bereits &uuml;ber einen ausreichenden Immunschutz verf&uuml;gt., Quelle BMAS</h2>