<h1>Steuerinfo f&uuml;r Aushilfsarbeit von Sch&uuml;lern und Studenten (BW)</h1> <h2>Ob eine T&auml;tigkeit steuerrechtlich selbstst&auml;ndig oder nichtselbstst&auml;ndig ausge&uuml;bt wird, richtet sich nicht allein nach der Einstufung durch die Vertragsparteien., Quelle Ministerium f&uuml;r Finanzen Baden-W&uuml;rttemberg</h2>