EU-Antiterror-Verordnungen und Mitarbeiter-Screening
Insbesondere international tätige Unternehmen sehen sich aus verschiedenen Gründen verpflichtet, die persönlichen Daten ihrer Beschäftigten mit den sogenannten EU-Terror-Sanktionslisten abzugleichen., Quelle Hans-Böckler-Stiftung