<h1>Gefl&uuml;chtete Menschen besch&auml;ftigen (Info f&uuml;r Arbeitgeber)</h1> <h2>Fl&uuml;chtlinge, welche anerkannt und im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, unterliegen grunds&auml;tzlich keinen Beschr&auml;nkungen., Quelle Bundesagentur f&uuml;r Arbeit</h2>