<h1>Steuerfreiheit von Gesundheitsf&ouml;rderungsleistungen</h1> <h2>Steuerfrei bleiben zus&auml;tzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsf&ouml;rderung., Quelle IHK</h2>