Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer im Rahmen von Werkverträgen
Die Zulassung ausländischer Werkvertragsarbeitnehmer beruht auf den seit Ende 1988 mit den mittel- und osteuropäischen Staaten und der Türkei geschlossenen Regierungsvereinbarungen., Quelle Bundesagentur für Arbeit