<h1>Beruflich genutztes Arbeitszimmer</h1> <h2>Aufwendungen f&uuml;r ein h&auml;usliches Arbeitszimmer k&ouml;nnen nach dem Einkommensteuergesetz nur in zwei Fallkonstellationen als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abgezogen werden., Quelle Diverse Steuerberater</h2>