<h1>Mitarbeiterbeteiligung und die Steuer</h1> <h2>Die F&ouml;rderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen ist in &sect; 3 Nr. 39 EStG geregelt. Damit die Vereinbarungen ohne Lohnsteuer und Sozialabgaben gelingen, sollte diese Vorschrift genau beachtet werden., Quelle Diverse Steuerberater</h2>