Steuerliche Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen
Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sowie Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung können in tatsächlicher Höhe als Sonderausgaben berücksichtigt werden., Quelle Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg