<h1>Steuerratgeber Pflege- und Betreuungskosten</h1> <h2>Wird zur Betreuung von Angeh&ouml;rigen oder zur F&uuml;hrung des Haushaltes eine Person besch&auml;ftigt, k&ouml;nnen die Aufwendungen hierf&uuml;r steuerlich beg&uuml;nstigt sein., Quelle Ministerium f&uuml;r Finanzen und Europa Saarland</h2>