<h1>Steuerliche Behandlung von Arbeitgeberdarlehen</h1> <h2>Der zur Anwendung des Lohnsteuerabzugsverfahrens verpflichtete Arbeitgeber hat die Lohnsteuer nach Ma&szlig;gabe des EStG einzubehalten und abzuf&uuml;hren., Quelle BMF</h2>