<h1>Besch&auml;ftigung ausl&auml;ndischer Arbeitnehmer im Rahmen von Werkvertr&auml;gen</h1> <h2>Die Zulassung ausl&auml;ndischer Werkvertragsarbeitnehmer beruht auf den seit Ende 1988 mit den mittel- und osteurop&auml;ischen Staaten und der T&uuml;rkei geschlossenen Regierungsvereinbarungen., Quelle Bundesagentur f&uuml;r Arbeit</h2>