<h1>Geschenke, Bewirtungen und Betriebsveranstaltungen</h1> <h2>Bei der Gewinnermittlung sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, nicht jedoch Aufwendungen, die privat veranlasst sind, als Betriebsausgaben abzugsf&auml;hig., Quelle Diverse Steuerberater</h2>