<h1>Studienfachbezogene Praktika f&uuml;r ausl&auml;ndische Studierende</h1> <h2>Ausl&auml;ndische Studierende d&uuml;rfen eine Besch&auml;ftigung grunds&auml;tzlich nur aufnehmen, wenn sie einen Aufenthaltstitel (Visum, Aufenthaltserlaubnis) besitzen, der sie dazu berechtigt., Quelle Bundesagentur f&uuml;r Arbeit</h2>